GEWINNFREIBETRAG (§ 10 ESTG)
Einfach Investieren und Steuer Sparen
Erfreulicherweise sind auch 2024 alle Wertpapiere im Sinne des § 14 Abs. 7 Z 4 EStG, also auch entsprechende Investmentfonds, für den Gewinnfreibetrag gemäß § 10 EStG zugelassen. Um den Gewinnfreibetrag nutzen zu können, ist eine Investition (=Kaufabrechnung) bis 31.12.2024 Voraussetzung.
Rechtzeitig Investieren!
Damit wir die Kaufabrechnung bis 31.12.2024 gewährleisten können, muss der Wertpapier-Kaufauftrag (per Schnittstelle, E-Mail, Post) und der Geldeingang bis spätestens 16.12.2024 erfolgen. Aufträge bzw. Gelder, die nach diesem Termin einlangen, werden bearbeitet, wobei die Abrechnung bereits im Folgejahr erfolgen kann.
Letzte Chance!
Damit Sie Ihren Kunden auch kurz vor Jahresende noch eine Investition für den Gewinnfreibetrag anbieten können, können wir Ihnen wie gewohnt in ISIN AT0000A1TVS6 Apollo Konservativ bei Auftragseingang bis einschließlich 30.12.2024 eine Abrechnung im Jahr 2024 garantieren.
Voraussetzungen:
- bestehendes Depot
- Geld bereits am Verrechnungskonto/KONTO plus
Fondsliste
Eine aktuelle Fondsliste mit den über die Plattform zeichenbaren § 14 Investmentfonds fordern Sie bitte über service@dieplattform.at an.
Seit 01.01.2017 sind Wertpapiere im Sinne des § 14 Abs.7 Z 4 EStG also auch die § 14 Investmentfonds, für den Gewinnfreibetrag (§ 10 EStG) zugelassen.
1. WER KANN DEN GEWINNFREIBETRAG NUTZEN?
Natürliche Personen
- Betriebliche Einkünfte (§ 2 EStG.)
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Unternehmer
- Einzelunternehmen
- Personengesellschaften
- Freiberufler
Gesellschafter einer GmbH
- Beteiligung von mehr als 25 %
- Gesellschafter-Geschäftsführer
- Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit
2. WIE KANN MAN DEN GEWINNFREIBETRAG NUTZEN?
- Grundfreibetrag
- ohne Investition
- bis zu EUR 33.000,--
- max. EUR 4.950,-- (15 % von 33.000,--)
- Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
- über Grundfreibetrag hinaus
- Begünstigte Wertpapiere:
Wertpapiere im Sinne des § 14. EStG
Investmentfonds
4 Jahre dem Betrieb gewidment - Geltendmachung in Einkommenssteuererklärung
- Empfehlung: Investition mittels Vermögensaufbauplan
3. HÖHE DES INVESTITIOINSBEDINGTEN GEWINNFREIBETRAGS?
- Gewinne bis zu 175.000 Euro: 13 %
- die nächsten 175.000 Euro: 7 %
- die nächsten 230.000 Euro: 4,5 %
- über 583.000 Euro: kein Gewinnfreibetrag
- Maximaler Gewinnfreibetrag: 46.400 Euro
- Pro Veranlagungsjahr
Die Ermittlung und Veranlagung des Gewinnfreibetrags erfolgt durch einen Steuerberater!
Risikohinweis & Haftung
Die enthaltenen Informationen und Unterlagen vermitteln weder ein Anbot noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf oder eine Einladung zur Anbotslegung oder eine Kauf- bzw. Verkaufsempfehlung. Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse von Anlegern hinsichtlich Ertrag, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Jede Kapitalanlage ist mit Risiken verbunden. Wir übernehmen für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der hier wiedergegebenen Informationen und Daten sowie das Eintreten von Prognosen keine Haftung. Die enthaltenen Informationen ersetzen keinesfalls eine anleger- und objektgerechte Beratung sowie umfassende Risikoaufklärung.