Wann ist ein KYC-Formular erforderlich?
Gem. § 6 Abs. 1 Z 4 FM-GwG ist es erforderlich Informationen und Unterlagen über die Herkunft der eingesetzten Mittel vor Begründung der Geschäftsbeziehung einzuholen. Das KYC-Formular ist ab einem Schwellwert von 75.000 Euro erforderlich. Am Formular ist die Bekanntgabe von personenbezogenen Daten (beruflicher Tätigkeit, Einkommen, ...), die Herkunft der Gelder (woher stammen die Gelder, aus welchen Quellen stammen die jeweiligen Geldbeträge, wo sind die Gelder frei geworden) notwendig. Im Feld "Erläuterungen" haben Sie Platz für eine kurze Sachverhaltsdarstellung.