Persönliche Daten ändern

Wie ändere ich meine persönlichen Daten oder die Referenzkontoverbindung?

Alle Änderungen betreffend Ihrer persönlichen Daten oder der Referenzkontoverbindungsdaten können Sie selbstständig im Onlinebanking veranlassen. 

  • Die Kontaktdaten können Sie unter „Ihre persönlichen Daten“ ändern.
  • Die Referenzkontoverbindung ändern Sie in der Rubrik „Auftragserfassung“.

Ist eine Änderung im Onlinebanking nicht möglich, können Sie das ÄnderungsformularKunde  für die Aktualisierung Ihrer Daten verwenden.

 

 

 

Wie kann ich Änderungen zu meinem Vermögensaufbauplan vornehmen? (z.B. Beendigung, temporäre Aussetzung, Reduzierung)

Für etwaige Änderungen bei Sparplänen übermitteln Sie uns bitte das ÄnderungsformularKunde.


 

 

Wie kann ich Änderungen am KONTO plus vornehmen (z.B. Änderung, Aussetzung oder Beendigung monatlicher Einzug)?

Für etwaige Änderungen am KONTO plus übermitteln Sie uns bitte das Änderungsformular KONTO plus.

 

Welche Unterlagen sind für eine Namensänderung erforderlich?

Für eine Namensänderung werden folgende Unterlagen benötigt: 

  • Das ÄnderungsformularKunde
  • Eine Kopie der Heiratsurkunde 
  • International gültige Legitimationsurkunde, lautet auf den neuen Namen

(Alternativ können Sie das Unterschriftenprobeblatt übermitteln, sollte derzeit noch keine Ausweiskopie lautend auf den neuen Namen zur Verfügung stehen.)


 

Kann ich die Streichung eines Depotinhabers von einem Depot veranlassen?

Die Streichung eines Depotinhabers kann mittels Änderungsformular Streichung Depotinhaber vorgenommen werden. 
→ Der zu streichende Inhaber muss dazu auf alle Ansprüche aus dem Depot und Verrechnungskonto und auf alle darauf erlegten Werte verzichten. Die verbleibenden Inhaber übernehmen solidarisch alle damit verbundenen Verpflichtungen. Grundvoraussetzung ist, dass die verbleibenden Inhaber länger als 6 Monate Depotinhaber sind. Ist der verbleibende Depotinhaber (einer der verbleibenden Depotinhaber) nicht länger als 6 Monate Depotinhaber und wird ein unentgeltlicher Depotübertrag nicht nachgewiesen (Notariatsakt, Einantwortungsbeschluss, Schenkungsmeldung) oder die Ermächtigung zur Finanzamtsmeldung nicht erteilt, findet zum Zeitpunkt des Ausscheidens des nun zu streichenden Beteiligten eine steuerpflichtige Realisierung im Ausmaß des gesamten Depotbestandes statt.