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Information zur Empfängerüberprüfung bei Überweisungen
Warum erscheint der Hinweis „Empfängerüberprüfung konnte nicht durchgeführt werden“?
Bei Überweisungen auf Verrechnungskonten oder KONTO plus der Plattform keine Empfängerüberprüfung möglich.
Hintergrund: Diese Konten sind keine klassischen Zahlungskonten wie ein Girokonto.
Wichtig: Der Hinweis bedeutet nicht, dass das Konto auf einen anderen Namen lautet oder ein Betrugsverdacht besteht.
Er zeigt lediglich an, dass die Empfängerüberprüfung technisch nicht möglich war.
Die Überweisung kann trotzdem sicher durchgeführt werden.
Was ist die Empfängerüberprüfung?
Seit 9. Oktober 2025 gibt es im europäischen Zahlungsverkehr eine neue Sicherheitsfunktion: die Empfängerüberprüfung (Verification of Payee – VoP).
Sie wurde mit der EU-Instant-Payment-Verordnung (EU) 2024/886 eingeführt.
Dabei prüft die Bank vor einer Überweisung automatisch, ob der eingegebene Empfängername zur angegebenen IBAN passt.
Wann wird eine Empfängerüberprüfung durchgeführt?
Die Empfängerüberprüfung erfolgt bei:
- SEPA-Überweisungen oder SEPA-Echtzeitüberweisungen
- Überweisungen auf Zahlungskonten (z. B. Girokonten)
- Banken, die beide an das VoP-System angeschlossen sind
- Überweisungen, bei denen Name und IBAN angegeben werden
Mögliche Ergebnisse der Prüfung:
- Name stimmt überein
- Ähnlicher Name gefunden
- Name stimmt nicht überein
- Empfängerüberprüfung konnte nicht durchgeführt werden.
Wann ist keine Empfängerüberprüfung möglich?
Die Empfängerüberprüfung wird nicht durchgeführt, wenn eine Überweisung auf ein Konto erfolgt, das kein Zahlungskonto ist, zum Beispiel:
- Verrechnungskonto
- Sparkonto
- Kreditkonto
In diesen Fällen erscheint im Onlinebanking der Hinweis „Empfängerüberprüfung konnte nicht durchgeführt werden“.
Wichtig:
Dieser Hinweis bedeutet nicht, dass das Konto auf einen anderen Namen lautet oder ein Betrugsverdacht besteht.
Er zeigt lediglich an, dass die Empfängerüberprüfung technisch nicht möglich war.
Die Überweisung kann trotzdem sicher durchgeführt werden.